Schule A - Z

 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

   

Im Folgenden werden die Begriffe „Schüler“ für Schülerinnen und Schüler, „Lehrer“ für Lehrerinnen und Lehrer und „Eltern“ für erziehungsberechtigte Personen  der Schülerinnen und Schüler der Grundschule in Hamdorf verwendet.

A

 

Ansprechpartner:

Anschrift:            Grundschule  des Amtes Hohner Harde in Hamdorf

                           Dorfstraße 8

                           24805 Hamdorf

Telefon:              04332 / 221

Telefax:              04332 / 99 12 36

E-Mail:               Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hompage:          www.schule-hamdorf.de

Schulleiterin:         Frau Riel (kommissarisch)

Sekretärin:          Birgit Kahlcke (Mo-Fr: 7:30 – 11:30)

Hausmeister:      Herr Radoslaw „Radek“ Rybicki

Nachmittagsbetreuung: Frau Rena Kablitz

 

Arbeitsmaterialien:

Damit der Schulstart gut klappt, benötigt Ihr Kind folgende Materialien für das erste Schuljahr:

• Ordner und Hefte nach Anforderungen der Klassen-/ Fachlehrer

• 2 Bleistifte HB (dick mit dreieckigem Querschnitt)

• 1 Radiergummi

• 1 Lineal (ca. 15 cm)

• Buntstifte (max. 12 Stück)

• 1 Dosenanspitzer mit 2 Löchern (für dünne und dicke Stifte)

• Wachsmalstifte (ohne Schiebehülle aus Plastik)

• 1 gut schneidende Kinderschere

• 1 Klebestift

• 1 Zeichenblock DIN A4

• 1 Zeichenblock DIN A3

• 1 Sammelmappe DIN A3

• 1 Farbkasten mit 12 Deckfarben

• 3 Borstenpinsel Nr. 4,8,14

• Wasserbecher

• 1 Sportbeutel mit Hose und T-Shirt

• Turnschuhe mit heller Sohle

• Hausschuhe

• evtl. 1 Foto des Kindes

 Eine genaue Liste erhalten Sie rechtzeitig vor Schulbeginn.

 

Abmeldungen:

 vor Unterrichtsbeginn bis 7:30 Uhr (siehe Krankmeldung)

 

Ausflüge:

siehe „Schulveranstaltungen“

  

Ausleihe der Schulbücher:

Die Eltern sind dazu verpflichtet, die von der Schule ausgeliehenen Bücher einzubinden. Dabei darf keine selbstklebende Folie und kein Tesafilm auf dem Buchdeckel verwendet werden. Für den Fall, dass ein Buch nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, hat die Schulkonferenz eine Ersatzregelung verabschiedet.

 

B

 

Beurlaubung:

Der Klassenlehrer kann Ihr Kind nur für 1 – 2 Tage beurlauben. Mehrere Tage können nur bei der Schulleitung vor Urlaubsplanung beantragt werden. Es muss immer ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vorliegen. Vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen nicht möglich. Unentschuldigtes Fehlen vor und nach den Ferien kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

 

Bewegliche Ferientage:

siehe "Termine“

 

Bus:

Die Busfahrkarten Ihres Kindes müssen beim Amt beantragt werden. Die Fahrkarten werden nach Bezahlung des Eigenanteils von der Schule an Ihr Kind ausgegeben. Bei Verlust kostet die Neubeschaffung 30 Euro für die Erziehungsberechtigten.

 

C

 

Computer:

Computer stehen in den Klassenräumen der  2.- 4. Schuljahre. Die Kinder lernen und arbeiten mit unterschiedlichen Lernprogrammen. Die Benutzung des Internets ist für die Erarbeitung von Referaten und Projekten erlaubt und vorgesehen (siehe auch Medien).

 

D

 

Datenschutz:

Ein entsprechendes Formular ist bei der Einschulung auszufüllen. Sie erhalten es im Sekretariat.

 

Dienste:

Vom 1. Schuljahr an lernen die Kinder, Verantwortung zu übernehmen und Aufgaben für die Gemeinschaft zu leisten. Die Klassendienste wie Tafel-,  Austeil-, Aufräumdienst etc. werden regelmäßig an die Schüler einer Klasse vergeben und getauscht.

 

E

 

Elterninformationen:

Elterninformationen erhalten Sie über Elternbriefe in der Elterninfomappe oder Eintragungen im Hausaufgabenheft. Die Elterninfomappe und das Hausaufgabenheft sind täglich zu kontrollieren.

 

Entschuldigung:

siehe „Krankmeldung“

 

Elterngespräche:

Elterngespräche sind grundsätzlich telefonisch über das Sekretariat bzw. über die Privatnummer der Lehrkraft zu vereinbaren.
Bitte sehen Sie von unangemeldeten Elterngesprächen ab.

 

F

 

Ferien: 

Die Ferien sind vom Ministerium des Landes S.-H. festgelegt und können auf der Homepage unter „Termine“ oder in der Elterninfomappe nachgelesen werden.

 

Förderverein:

Der Schulförderverein der Grundschule in Hamdorf ist ein sehr engagierter Schulförderverein, der sich zum Ziel setzt, die Kinder im Schulalltag vielfältig fördernd und helfend zu unterstützen. Die Spenden und Mitgliedsbeiträge werden zur Beschaffung von Spielgeräten und anderem, was unseren Kindern Freude macht, verwendet. Unterstützen Sie den Förderverein und werden Sie Mitglied! Die Beitrittserklärung erhalten Sie im Sekretariat.

 

Formblätter:

siehe „Organisatorisches“

 

Fundsachen:

Sollten Sie oder Ihr Kind etwas verloren haben oder etwas vermissen, lohnt sich der Blick in unsere Fundkiste. Diese steht im Eingangsbereich. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleidungsstücke in der Schule ausgelegt. Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden dann der Kleidersammlung übergeben.

 

G

 

Garderobe:

Alle Kinder haben vor dem Klassenraum einen Garderobenhaken für Jacken und Sportzeug und einen Platz im Schuhregal für Schuhe/Hausschuhe. Im Schulgebäude müssen Hausschuhe getragen werden. Am letzten Schultag vor den Ferien müssen alle Sachen von der Garderobe mit nach Hause genommen werden.

 

Gebäude:

Eltern haben nur in Ausnahmefällen das Schulgebäude zu betreten.

 

Geld einsammeln:

Wird in der Schule Geld eingesammelt, muss dieses zeitnah und abgezählt im verschlossenen Umschlag mit dem Namen des Kindes versehen beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin abgegeben werden.

 

Gesundes Frühstück:

Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich ein ausgewogenes Frühstück mit und verzichten Sie dabei weitgehend auf Süßigkeiten und süße Getränke (Eistee, Softdrinks, Saftpäckchen, …).

Um unnötigen Müll zu vermeiden, nutzen Sie bitte Brotdosen und wiederverwendbare Trinkflaschen.

 

H

 

Hausaufgaben:

Die Zeit für die Hausaufgaben beträgt in den Klassen 1/2 in der Regel bis zu 30 Minuten und in den Klassen 3/4 bis zu 45 Minuten. Die Kinder sollen ihre Hausaufgaben an einem festen Ort, an einem eigenen Arbeitsplatz und zu einer festen Zeit erledigen. Eltern sollten nicht daneben sitzen, sondern nur erreichbar sein. Wenn Ihr Kind dauerhaft in der vorgegebenen Zeit bei konzentrierter Arbeit nicht fertig geworden ist oder es Schwierigkeiten hatte, schreiben Sie bitte eine kurze Notiz an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer ins Hausaufgabenheft.

 

Hausschuhe:

siehe „Garderobe“

 

I

 

Informationspflicht:  

siehe „Schulgesetz“

 

J

 

 

K

 

Kranke Kinder:

Bitte schicken Sie Ihre kranken Kinder nicht in die Schule.

 

 

Krankmeldung:

Die Krankmeldung muss bis 7.30 Uhr telefonisch im Sekretariat erfolgen. Bitte sprechen Sie auf den AB. Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ärztliches Attest muss dann nur nach schulischer Aufforderung erfolgen. Siehe auch "Entschuldigungsschreiben"

 

L

 

Läuse:

siehe „Meldepflichtige Krankheiten“

 

Lernmittelfreiheit:

Das Gesetz zur Lernmittelfreiheit besagt, dass die Eltern einen Eigenanteil an den Schulbüchern zu tragen haben. Der Betrag in Höhe von 30 € wird bis zu den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres eingesammelt (siehe Geld einsammeln).

 

M

 

Medien

Bitte achten Sie auf einen dem Alter Ihres Kindes angemessenen Umgang mit jeglicher Art von Medien.

 

Meldepflichtige Krankheiten:

Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes gibt es meldepflichtige Krankheiten.

Meldepflichtige Krankheiten sind:

 

Personen, die an Cholera, Diphtherie, EHEC, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, ansteckende Borkenflechte, Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Krätze, Läuse, Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die verlaust sind, dürfen dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienende Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

 

Diese müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden. Ein ärztliches Attest ist je nach Krankheit und erfolgreicher Behandlung vorzulegen.

 

N

 

Nachmittagsbetreuung:

An unserer Schule wird über das Amt Hohner Harde eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Ansprechpartnerin ist Frau Kablitz: 04332/9208.
Betreuungsmöglichkeit besteht von 11.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Es besteht die Möglichkeit eines kostenpflichtigen warmen Mittagessens.

 

Notfallnummern:

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, geben Sie bitte maximal drei Notfallnummern an, die auch wirklich während des Schulvormittages erreichbar sind. Ein Anrufbeantworter ist für uns nicht ausreichend. Handys müssen bitte eingeschaltet sein.

 

O

 

Ordnung:

Helfen Sie Ihrem Kind, Ordnung in seinem Ranzen zu halten und sein Arbeitsmaterial vollständig dabei zu haben. Kontrollieren Sie regelmäßig die Federtasche auf Vollständigkeit (inkl. angespitzter Stifte).

 

P

 

Pause:

Die Pausenzeiten an unserer Schule sind wie folgt:

1. Stunde 7.30 Uhr- 08.15 Uhr

Pause: 08.15 Uhr- 08.20 Uhr

2. Stunde 8.20 Uhr- 09.05 Uhr

Pause: 09.05 Uhr- 09.40 Uhr (Frühstücks- und Draußenpause)

3. Stunde 09.40 Uhr- 10.25 Uhr

Pause: 10.25 Uhr- 10.40 Uhr

4. Stunde 10.40 Uhr – 11.30 Uhr

Pause: 11.30 Uhr -11.45 Uhr

5. Stunde 11.45 Uhr- 12.30 Uhr

Lehrerwechsel

6. Stunde 12.30 Uhr- 13.15 Uhr

 

Parkplätze:

Die Parkplätze vor der Schule sind den Lehrkräften vorbehalten. Auf dem Schulgelände herrscht Schrittgeschwindigkeit. Denken Sie an die Sicherheit aller Kinder.

 

Pünktlichkeit:

siehe „Schulordnung“

 

Q

 

 

R

 

Radfahren:

Das sichere Radfahren jedes Kindes gehört am Ende der Grundschulzeit zu den verbindlichen Kompetenzerwartungen des Sachunterrichts. Deshalb findet in den Jahrgängen eins und zwei ein Radfahrtraining statt. Die Kinder der Klassen eins und zwei üben im Schonraum in der Sporthalle. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Im vierten Schuljahr nehmen die Kinder an der von der Polizei unterstützten Radfahrausbildung teil und erhalten die Möglichkeit, die Radfahrprüfung abzulegen. Wir empfehlen, Ihre Kinder bis zum Bestehen der Radfahrprüfung nur in Begleitung und mit Fahrradhelm mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen.

 

Regeln:

siehe „Schulordnung“

 

S

 

Schulleitung:

siehe „Ansprechpartner“

 

Schulsozialarbeit:

siehe „Ansprechpartner“

 

Schulordnung:

Diese erhalten Sie am Tag der Einschulung Ihres Kindes

 

Schulpflicht:

Alle Kinder unterliegen laut § 20 des Schulgesetzes der Schulpflicht. Sie als Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind die Schule regelmäßig besucht.

 

Schulweg:

Beginnen Sie spätestens in den Sommerferien, mit Ihrem Kind den Schulweg zu trainieren. Die Kinder der ersten und zweiten Klasse sollten nie alleine ihren Schulweg gehen. Für die Kinder, die mit dem Schulbus kommen, gelten die im Unterricht besprochenen Regeln.

Sollten Sie ihr Kind begleiten oder mit dem Auto zur Schule bringen, haben wir zwei Bitten:
1. Entlassen Sie Ihr Kind am Eingang des Schulhofs und verabschieden Sie sich dort. Holen Sie Ihr Kind auch dort wieder ab.
2. Seien Sie als Erwachsener Vorbild, wenn es darum geht, Ihr Kind sicher aus dem Auto ein- und aussteigen zu lassen.

 

Sekretariat:

siehe „Ansprechpartner“

 

Selbstständigkeit:

Ihr Kind sollte mit Eintritt in die Schule in der Lage sein, sich selbstständig an- und auszukleiden. Dies gilt insbesondere für das Binden der Schnürsenkel.

 

Sportunterricht:

Die Kinder benötigen für den Sportunterricht separate Sportkleidung. Dabei ist auf Schuhe mit heller Sohle zu achten. Schmuck und Uhren müssen abgelegt werden. Ohrringe, die nicht herausgenommen werden können, müssen abgeklebt werden. Lange Haare sind mit einem Haargummi zusammenzubinden. Die Kinder müssen sich allein umziehen können.

 

T

 

Termine und unterrichtsfreie Tage:

Für das Schuljahr 2017/2018

Ferien

Erster Ferientag

Letzter Ferientag

Sommer

Mo. 24.07.2017

Sa. 02.09.2017

Herbst

Mo. 16.10.2017

Fr.  27.10.2017

Reformationstag

Di.   31.10.2017

 ---

Weihnachten

Do.  21.12.2017

Sa. 06.01.2018

Frühjahr/Ostern

Do.  29.03.2018

Fr.  13.04.2018

Himmelfahrt

Do. 10.05.2018

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Himmelfahrt

Fr.   11.05.2018

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bewegl. Ferientage

Mo. 07.05., Di. 08.05., Mi.09.05.2017

 

 Weitere Termine entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminplan.

 

Tiere:

Tiere, insbesondere Hunde, dürfen weder auf den Schulhof noch ins Schulhaus mitgenommen werden.

 

Toiletten:

Wir erwarten von unseren Schülern einen sorgfältigen Umgang mit unseren renovierten Toiletten. In unserer Schulordnung und unseren „Klo-Regeln“ ist dies nachzulesen.

 

U

 

Unterrichtsmaterialien:

Eine Liste mit benötigten Unterrichtsmaterialien wird allen Schülern rechtzeitig für das kommende Schuljahr ausgehändigt.

 

Unterrichtszeiten:

Uhrzeit

Schulstunde

07.30 – 08.15

1. Stunde

   08.15 – 08.20

   Pause, Lehrerwechsel

08.20 – 09.05

2. Stunde

   09.05 – 09.40

   Pause, 15 Min. Frühstückspause, 20 Min. Hofpause

09.40 – 10.25

3. Stunde

   10.25 – 10.40

   Pause

10.40 – 11.30

4. Stunde

   11.30 – 11.45

   Pause

11.45 – 12.30

5. Stunde

12.30 – 13.15

6. Stunde

  

Unfälle/Unfallmeldung:

Unfälle, die auf dem direkten Schulweg oder während des Unterrichtstages passieren und ärztlich versorgt werden, müssen der Schule umgehend gemeldet werden.

 

V

 

Verkehrssicherheit:

Um die Verkehrssicherheit rund um das Schulgebäude zu erhöhen, sollten Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule gebracht und zügig an der Bushaltestelle herausgelassen werden.

 

Verlässlichkeit

Wir erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nach der Grundschulordnung und unterrichten und betreuen Ihre Kinder vier bzw. fünf Zeitstunden täglich.

 

Verwaltung:

siehe „Ansprechpartner“

 

W

 

Wetterbedingte Schulausfälle:

Bei besonders gefährlichen Wetterlagen kann das Ministerium landesweit oder in einigen Regionen Unterrichtsausfall anordnen. Informationen über wetterbedingte Schulausfälle entnehmen Sie bitte der Homepage des Ministeriums für Schule und Berufsbildung.

 

X

 

 

Y

 

 

Z

 

 

Zeugnisse:

Klasse 1: 

1. Halbjahr: verpflichtendes Elterngespräch

2. Halbjahr: Zeugnis über den Lernstand in den Fächern, Arbeits- und Sozialverhalten (ohne Noten)

 

Klasse 2:

Zeugnis über den Lernstand in den Fächern, Arbeits- und Sozialverhalten (ohne Noten)

 

Klasse 3:

1. Halbjahr: Notenzeugnis mit Bericht über alle Kompetenzbereiche
    (Ankreuzverfahren)

2. Halbjahr: Notenzeugnis mit Bericht über alle Kompetenzbereiche  
   (Ankreuzverfahren)

 

Klasse 4:

1. Halbjahr Notenzeugnis mit Bericht über alle Kompetenzbereiche
    (Ankreuzverfahren); dieser Bericht über die Kompetenzbereiche ist gleichzeitig die Grundlage für das verpflichtende Elterngespräch

2. Halbjahr: Notenzeugnis mit Bericht über alle Kompetenzbereiche
     (Ankreuzverfahren)

 

 

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